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    Die CvB-Akademie ist das führende Ausbildungsinstitut im Bereich der klassischen Homöopathik. Seit 1990 vermitteln wir den Studierenden umfassende homöopathisch-miasmatische Kenntnisse. Dabei leben und lehren wir nach dem Motto „Homöopathie – denn humane Heilkunst hat Vorrang“. Stimmen Sie dem zu? Dann freuen wir uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!

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Bildungsprämie / Weiterbildungssparen / Prämiensparen

 

Eine Bildungsprämie - Zwei Komponenten

 

1. Komponente

Die 1000 Euro-Grenze für die Gesamtkosten der Weiterbildung wurde zum 1.7.2017 aufgehoben

Ein Prämiengutschein kann ab sofort für sämtliche Veranstaltungen der Schule - auch solche mit Kosten über 1000 Euro beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt max. 500 Euro.

Voraussetzung:

Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro  (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. So können Sie pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

 

2. Komponente

Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht.

 

Beratung

Genaueres hierzu erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen unter: www.bildungspraemie.info 

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat Öffentlichkeitsarbeit 
Hannoversche Straße 28 - 30 
10115 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 57-0 
Fax: +49 (0)30 18 57-5503 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Internet: www.bmbf.de

"Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert".

 

 

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